Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Ist der
Kunde Kaufmann gilt die Entgegennahme von Lieferungen oder
Teillieferungen als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch
wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden dies ausschließen. Zwischen uns
und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und
mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
2. Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich nicht um
Vertragsanträge, sondern lediglich um unverbindliche Aufforderungen an
den Kunden, seinerseits das Angebot anzunehmen und einen Auftrag bei uns zu bestätigen. Solange wir dem Kunden
keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden
angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
b) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der
Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart,
wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit
verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu
erhalten.
c) Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder
Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich
unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der
Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. Bank.
Lehnen diese
den Antrag des Kunden ab, bleibt es uns auch ohne Begründung überlassen,
vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch
den Kunden zu bestehen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags
ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass wir diese Ware unter
Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.
d) Erwirbt der
Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender Zulassung durch die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation der Anschluss an das Deutsche
Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so werden wir den Kunden auf
diesen Umstand hinweisen. Der Kunde stellt uns von jeder Haftung aus
einem dennoch verbotenen Betrieb am Postnetz frei.
3. Preise und Zahlung
a) Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne
Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Versenden wir auf
Wunsch des Kunden die Ware so werden Liefer- und Transportkosten
gesondert berechnet. Angebote an Unternehmer verstehen sich stets
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Die
Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle
tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
4. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
a) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an
seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet,
insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug,
Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender
Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden
Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere
Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In
jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis
sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand
nicht zu vertreten hat.
b) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem
Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der
Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferung, Annahmeverzug
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen
Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits erbrachten
Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Lieferfristen und Termine
sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als
verbindlich gekennzeichnet haben. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die
Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden
mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B.
Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von
Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an
Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch
wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir
an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
c) Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen
schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten
sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren
Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede
Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu
verlangen. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei
Körperschäden sowie dann nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht
oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist unsere
Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
d) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
e) Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Neuware oder bei
verweigerter Annahme sind wir berechtigt, nach einmaliger schriftlicher
Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist die Erfüllung des
Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises
zu verlangen. Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger angesetzt
sein, wenn eine Partei einen höheren oder niedrigen Schaden nachweist.
f) Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum
vorgesehenen Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz schriftlicher
Aufforderung mit angemessener Frist nicht, geht das Reparaturgut in
unser Eigentum über. Der Kunde hat den uns durch die Nichtabholung
entstehenden Schaden zu ersetzen.
6. Gefahrenübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt geht die Gefahr
des Untergangs und der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über,
sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben ist.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus
erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Versendung
aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit
dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über,
wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie
solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt
worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über,
wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit
uns getilgt hat.
b) Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst
mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf
die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige
des Kunden.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
d) Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von
Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den
Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und
zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter
verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch
nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir die Forderung
nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellun vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir
verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets für uns als
Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem
Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der
umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen
Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen
Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis
der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde
Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im
Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich
für uns.Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren
weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware.
f) Ist der Kunde mit einer Zahlung
ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder
ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder
Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu
verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des
Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann
berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom
Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen
des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
g) Soweit der Wert
aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die
Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir
auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte
freigeben.
h) Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer
des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden
gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die
Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen
diese Abtretung an.
8. Gewährleistung
a) Wird
eine gebrauchte Sache verkauft, verjähren die Ansprüche des Kunden
wegen Mängeln an der Sache in einem Jahr ab Übergabe an den Kunden,
sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Handelt der Kunde
bei dem Kauf in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit, so ist eine Haftung für Sachmängel beim Verkauf
gebrauchter Sachen ausgeschlossen und beim Verkauf neuer Sachen auf ein
Jahr begrenzt. Im Übrigen richten sich die Ansprüche des Käufers wegen
Mängeln an der Kaufsache nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der
gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes
ergibt.
b) Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn
der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und
Rügepflichten des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
c) Der
Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht
ausgeschlossen.
d) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung entstehen. Werden vom Kunden oder von
Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen,
bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine
Haftungsansprüche.
e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an
Dritte ist grundsätzlich grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der
Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt,
wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen
Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
f) Ist der Kunde
Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches
nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
g) Bei Software gelten
die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des
jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von Punkt 2 b) dieser AGB als
ergänzend vereinbart.
h) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere
Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit
Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder
Rücktritt grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene
Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es
sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das
mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den
übrigen getrennt werden.
i) Für den Fall, dass der Kunde ein System
untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur
geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen
der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der
Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, dass wir die
Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei
uns im Hause speichern.
j) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass
EDV-Drucker bestimmter Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht
alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen
können. Der Kunde hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu
prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche
wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw.
Software ableiten, es sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war
ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.
9. Garantie, Abwicklung von Fremdgarantien
a) Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus
eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen
schriftlichen Zusage aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt,
Minderung oder Schadensersatz herleiten sondern nur Ansprüche auf
Nachbesserung. Auch kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen
Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der
Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der
Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder
gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese
Regelung nicht eingeschränkt.
b) Soweit der Hersteller auf das
verkaufte Produkt eine Garantie gewährt, ist dies ein freiwilliges
Leistungsversprechen des Herstellers. Herstellergarantien begründen
daher für uns keinerlei Verpflichtung. Im Garantiefall ist der Kunde
verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der Garantie gegenüber
dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die Einzelheiten
ausschließlich aus dessen Garantiebedingungen ergeben. Gegen eine
geringe Aufwandspauschale sind wir aber bereit, die Garantieabwicklung
mit dem Hersteller im Auftrag des Kunden durchzuführen. Hierzu bedarf es
jeweils eines gesonderten Auftrags des Kunden.
10. Schadensersatz
a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die
Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus
welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz
ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig
eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist
unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust
durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer
täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute
geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung
wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese
tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird
begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf
den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien
beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten
notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung
vollständig freigestellt.
c) Nach dem heutigen Stand der Technik ist
es möglich, dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller von so
genannten Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige
Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit
derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem
heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu
erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich
durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir
nur, wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben.
Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf
Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus
Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
11. Gerichtsstand und Rechtswahl
a) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz
im Ausland, so wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie
als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir
auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
b) Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen
Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem
Kunden nicht.
12. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis.